Schornsteinfeger-Deckungskonzepte

Betriebshaftpflichtversicherung

Das unternehmerische Risiko als Betriebsinhaber im Schornsteinfegerhandwerk kann keine Versicherung absichern.

Sollten Ihre Mitarbeiter oder Sie als Betriebsinhaber, Personen-, Sach oder Vermögensschäden verursachen, können Sie sich gegen diese Schäden mit einer Betriebshaftpflichtversicherung absichern.

Verfügt ihr Betrieb nicht über eine Betriebshaftpflichtversicherung, haften Sie als Betriebsinhaber und müssen den Schaden selbst begleichen. Dies kann Sie Ihre finanzielle Existenz kosten, da Sie auch als Betriebsinhaber mit Ihrem gesamten Privatvermögen haften müssen.

Mit unserer Betriebshaftpflichtversicherung, die speziell für das Schornsteinfegerhandwerk entwickelt wurde, erhalten Sie einen adäquaten Schutz bei solchen Schäden.

Selbstverständlich wurden in diesem Deckungskonzept die Veränderungen im Schornsteinfegerhandwerk berücksichtigt. Unser Konzept beinhaltet die Absicherung von Schäden aus hoheitlicher Tätigkeit und „freier“ Tätigkeit.

Neben Ihrem Betrieb sind Sie und Ihre Familie auch im privaten Bereich optimal abgesichert. Privathaftpflichtversicherung für Ihre Familie und Sie, Hundehalterhaftpflichtversicherung und Pferdehaftpflichtversicherung sind in dem Konzept beitragsfrei mitversichert.

Die persönliche Begleitung in Schadensfällen ist für uns obligatorisch und beschränkt sich nicht auf das Zusenden einer Schadensmeldung. Unsere Berater vor Ort unterstützen  Sie aktiv bei der Abwicklung ihrer Schadenfälle.

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Elektronikversicherung

Die technische und kaufmännische Betriebsausstattung ist ein wesentlicher Bestandteil im Schornsteinfegerbetrieb.

Ärgerlich nur, wenn ein Messgerät zu Boden fällt oder der Computer durch einen Überspannungsschaden zum Totalschaden wird.  Solche Schäden führen dann zu hohen Investitionsausgaben in Form von Neubeschaffung oder teuren Reparaturrechnungen.

Mit unserer Elektronikversicherung können Sie diese Ausgaben vermeiden. Das Konzept ist so konzipiert, dass Schäden an der technischen oder kaufmännischen Betriebsausstattung immer dann beglichen werden, wenn kein Vorsatz vorliegt. Selbst die generelle Selbstbeteiligung von 120,-€ im Schadensfall ist dann zu vernachlässigen.

Ganz wichtig für Sie:

Verschiedene Anbieter bieten ein Deckungsmodell mit einer Abschreibungsklausel an. Eine solche Abschreibungsklausel gibt es in unserem Deckungskonzept nicht.

Welche Auswirkungen ein solches Abschreibungsmodell hat, zeigt das nachfolgende Beispiel:

Reparaturkosten bzw. Anschaffungskosten i.H.v. 1000,-  €

Kostenerstattung                                                            Kostenerstattung              

mit Abschreibungsmodell                                            ohne Abschreibungsmodell

im 1. Jahr: 100% Erstattung  =  1000,-€                   100% Erstattung  =  1000,-€

im 2. Jahr:   75% Erstattung   =   750,-€                    100% Erstattung  =  1000,-€

im 3. Jahr:   50% Erstattung   =   500,-€                    100% Erstattung  =  1000,-€

im 4. Jahr:    25% Erstattung   =  250,-€                    100% Erstattung  =  1000,-€

ab  5. Jahr       0% Erstattung   =       0,-€                   100% Erstattung  =  1000,-€

Ein kleiner, aber feiner Unterschied der im Schadensfall bares Geld wert ist.

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Cyber-Versicherung

Es kann jeden Treffen! Unabhängig von der Branche sind Unternehmen heute extrem anfällig, Opfer einer Cyber-Attacke zu werden. Die Gefahren steigen mit zunehmnder Digitalisierung und Vernetzung. Als Unternehmer arbeiten Sie selbstverständlich mit modernen Anlagen, aktuellen Betriebssystemen und einem guten Netzwerk. Aufträge, Kundendaten und sämtliche Informationen sind auf Ihrem Server oder Rechner gespeichert und für Sie jederzeit abrufbar.

Doch was, wenn genau diese Daten durch einen Hackerangriff an Dritte geraten?

Wenn plötzlich jemand von außen Ihre Produktion steuert?

Oder Ihre Webseite oder Ihr Online-Shop nicht mehr erreichbar sind?

Was, wenn Sie plötzlich die Kontrolle über Ihr eigenes Unternehmen verlieren?

Die Folgen sind oft schwerwiegend. im schlimmsten Fall können Sie die Existenz eines Unternehmens bedrohen.

Die Lösung: Cyber Versicherung Kompakt

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Rechtsschutzversicherung

Kunde:      „Ich benötige ganz dringend eine Rechtsschutzversicherung!“

Berater:    „Gerne, aber warum dringend?“

Kunde:      „Mein Gegner hat schon eine Rechtsschutzversicherung!“

So komisch dieser Dialog für Sie klingen mag, soviel Wahrheit steckt in diesem Dialog.

Mit unserem Rechtsschutzkonzept für Betriebsinhaber im Schornsteinfegerhandwerk erhalten Sie ein Deckungskonzept, das es so für Betriebsinhaber bisher nicht gab.

Neben einer vollumfänglichen Abdeckung Ihrer gewerblichen Risiken, beinhaltet dieses Konzept auch die Abdeckung der privaten Risiken. Ihre Familie ist über dieses Konzept ebenfalls abgedeckt.

Natürlich erhalten Sie Rechtsschutz auch bei Streitigkeiten aus hoheitlichen Tätigkeiten, bei der Erstellung von Feuerstättenbescheiden, bei Streitigkeiten die ihr Bestallungs-verhältnis betreffen und auch im Bewerbungs- bzw. Wiederbewerbungsverfahren auf einen / ihren Kehrbezirk.

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Unfallversicherung

Gegen Unfälle während der Arbeitszeit und in der Freizeit kann keiner Vorsorge treffen. Leider führen aber Unfallfolgen sehr oft zu einem hohen finanziellen Aufwand.

Je nach bleibendem Schaden muss ein Haus umgebaut werden, ein behindertengerechtes Bad errichtet werden oder aber auch ein behindertengerechtes Fahrzeug angeschafft werden.

Mit einer Unfallversicherung, die entsprechende Leistungen erbringt lässt sich dieser Aufwand verringern bzw. vermeiden.

Viele Betriebsinhaber sind noch als freiwilliges Mitglied in der Bauberufsgenossenschaft versichert. Dies mag durchaus sinnvoll sein, jedoch leistet die Bauberufsgenossenschaft nur während der Arbeitszeit und Leistungen die aus der Bauberufsgenossenschaft erbracht werden, werden unter Umständen mit anderen Leistungen gesetzlicher Träger verrechnet.

Deshalb lohnt sich ein Blick auf unser Unfallkonzept für Schornsteinfeger doppelt. Neben einer besseren Berufsgruppeneinstufung und einer verbesserten Gliedertaxe erhalten Sie viele Mehrwerte für den Fall der Fälle!

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Berufsunfähigkeitsversicherung

Berufsunfähigkeitsversicherung

„Berufsunfähig, das passiert mir doch nicht!“

Die mangelnde Absicherung gegen Berufsunfähigkeit stellt die häufigste Versorgungslücke in deutschen Haushalten dar. (Stiftung Warentest)

Das Risiko der Berufsunfähigkeit bei Schornsteinfegern liegt bei  33,47%

(Quelle: Verbraucherzentrale Bremen)

Nicht wie vielfach angenommen, führen Unfallfolgen zu einer Berufsunfähigkeit sondern an erster Stelle psychische Erkrankungen, gefolgt von Skelett- und Muskelerkrankungen.

Die gesetzliche Absicherung reicht, bedingt durch die Novillierung der Gesetze nicht aus. Verschlimmert wird diese Situation durch den Wegfall der Gesamtversorgung im Schornsteinfegerhandwerk, die in der Vergangenheit eine gute Absicherung für solche Fälle gewährleistet hat.

Gerade aus diesen Gründen ist eine pauschale Aussage, wie eine ausreichende Absicherung gegen Berufsunfähigkeit zu gestalten ist, nicht möglich. Hier muss immer auf die individuelle Situation des Schornsteinfegers eingegangen werden.

Mit unserem Spezialkonzept für die Absicherung der Berufsunfähigkeit im Schornsteinfegerhandwerk sind wir in der Lage, mit Ihnen zusammen, die richtige Lösung zu verwirklichen. 

Wir möchten nicht, dass Sie berufsunfähig werden! Sollte Ihnen das Glück aber doch abhandenkommen, sollen Sie über eine Absicherung verfügen, die Ihnen für ihr weiteres Leben eine finanzielle Sicherheit bietet und nicht in den finanziellen Ruin führt.

Dafür Sorge zu tragen, dass Sie über eine richtig gestaltete Absicherung gegen Berufsunfähigkeit verfügen, ist unsere soziale Verantwortung gegenüber ihrer Familie und Ihnen!

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Krankenversicherung / Pflegeversicherung

Krankenversicherung

Das Thema gesetzliche und private Krankenversicherung, private Krankenzusatzversicherung und Pflegeversicherung ist sehr komplex und vielfältig.

Sie wollen zu den Themen

  • Gesetzliche Krankenversicherung oder Private Krankenversicherung
  • Gesetzliche Krankentagegeldversicherung oder Private Krankentagegeldversicherung
  • Pflegerentenversicherung und / oder Pflegetagegeldversicherung

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Altersvorsorge

Altersversorgung

Um nach dem Arbeitsleben nicht in der Altersarmut zu enden, ist der richtige Aufbau der Altersversorgung von sehr hoher Bedeutung.

Beim Aufbau der Altersversorgung gilt es, bedingt durch den Wegfall der Gesamtversorgung, auf viele Punkte zu achten:

  • Habe ich noch Ansprüche aus der Versorgungsanstalt (Startgutschrift)?
  • Wurde ich während der „Übergangszeit“ bestellt?
  • Wurde ich in der „neuen Welt“ bestellt“?
  • freiwillige Mitgliedschaft in der Deutschen Rentenversicherung oder Befreiung aus der Deutschen Rentenversicherung oder Kombination aus Deutscher Rentenversicherung und privater Vorsorge?
  • welche Risikostruktur trifft auch mich zu?
  • usw.

Natürlich muss das Ziel einer ausreichenden Altersversorgung auch dann erreicht werden, wenn es das Schicksal einmal nicht gut mit mir meint.

Eine Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit und die Vereinbarung einer garantierten Leistungsdynamik bei Berufsunfähigkeit stellen sicher, dass das gewünschte Ziel auch in diesen Fällen erreicht wird.

„Wer streut, rutscht nicht aus!“

Dieser Spruch passt sehr gut zu einem vernünftigen Aufbau der Altersversorgung. Es ist nicht ratsam den kompletten Betrag, der für die Bildung der Altersrente aufgewandt wird, in nur ein Produkt bei einem Versicherer zu zahlen.

„Ein guter Kaufmann legt nicht alle goldenen Eier in eine Korb!“

Deshalb sollte der Beitrag, der für den Aufbau der Altersversorgung erbracht wird, auf mindestens 2 bis 3 Versicherer mit unterschiedlichen Produkten verteilt werden.

Gerne sind wir Ihnen bei einem individuellen Angebot behilflich. Sprechen Sie uns an !

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Existenzgründung

Existenzgründung

Sie haben das Bewerbungsverfahren erfolgreich durchlaufen und werden nun bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger oder Sie machen sich als „freier“ Schornsteinfegerbetrieb selbständig? – Sprechen Sie mit uns!

Unsere Berater im Schornsteinfegerhandwerk verfügen über eine zum Teil jahrzehntelange Beratungserfahrung im Bereich der Existenzgründung.

Sie haben in der Vergangenheit schon viele Existenzgründer auf dem Weg der Selbständigkeit begleitet – und dies nicht nur im Versicherungsbereich!

Gerne helfen wir auch Ihnen weiter – Fordern Sie uns und profitieren Sie von unserer Erfahrung!

Drohnenhaftpflicht

Drohnen, Multikopter und UAV gelten nach § 1 LuftVG als Luftfahrzeuge. Damit unterliegen sie unabhängig vom Startgewicht nach §§ 33, 37 Abs. 1 und 43 LuftVG in Verbindung mit § 102 Abs. 2 LuftVZO der Versicherungspflicht, sobald sie im Luftraum bzw. außerhalb von Gebäuden betrieben werden. Von dieser gesetzlichen Verpflichtung zum Abschluss einer Drohnen-Haftpflicht gibt es weder eine Ausnahme für als „Spielzeug“ verkaufte Mini-Drohnen noch für rein privat zu Sport und Freizeitzwecken genutzte Hobby-Drohnen.

Weitere Informationen sowie die Prämien und einen Abschlussbutton finden Sie auf dieser Website.

-> Infos & Abschluss

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